Willkommen beim Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Insel Usedom.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Bereiche, Aufgaben und Angebote unseres Zweckverbandes. Wir hoffen, dass Sie die gewünschten Informationen schnell finden.
27.10.2025
WasserZeitung 19. Jahrgang • Nummer 4
Heute erhalten Sie die neue Ausgabe unserer Wasserzeitung.
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15.10.2025
25.08.2025
Veröffentlichung Zusammenstellung des Wirtschaftsplanes 2025
In den Wirtschaftsplan 2025 kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe zu den Sprechzeiten von jedermann in der Verwaltung des Zweckverbandes Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom, Zum Achterwasser 6, 17459 Ückeritz Einsicht genommen werden.
Am 29.04.2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom die Anlagenrichtlinie beschlossen, die mit Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde vom 05.08.2025 in Kraft tritt.
12.05.2025
Am 29.04.2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom die 5. Satzung zur Änderung der Gebühren für die Wasserversorgung beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
Am 29.04.2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom die 5. Satzung zur Änderung der Gebühren für die leitungsgebundene Abwasserbeseitigung beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
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Am 29.04.2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung Insel Usedom die 5. Satzung zur Änderung der Gebühren für die nicht leitungsgebundene Abwasserbeseitigung beschlossen, die rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft tritt.
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Am 29.04.2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung die Neufassung der Wasserversorgungssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt.
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Am 29.04.2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung & Abwasserbeseitigung die 2. Satzung zur Änderung der Stundungssatzung beschlossen, die am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt.
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