Verbrauchsgebühr

 

 netto

 

    brutto

         
     2,96 €/m³  

3,17 €/m³

         

Anschlussbeitrag

 

 

 

entfällt

 

Die Trinkwassergebühren sind in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wasserversorgung geregelt. Alle Trinkwassergebühren sind mehrwertsteuerpflichtig.

Es gilt z. Z. der Steuersatz von 7 v. H., da Trinkwasser ein Lebensmittel ist.